Wir verwenden Cookies Cookie Details
zurück

Intensivprophylaxe

„Alles strahlend sauber“ – Unser Kariesschutz­programm bei festsitzenden Apparaturen

Kieferorthopädie in Hannover - Zahnarzt Matiar Bonehie

Während einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen erhöht sich das Kariesrisiko. Wie es dazu kommen kann, hat mehrere Gründe. Mit fester Zahnspange gestaltet sich die Zahnreinigung aufwendiger, was die Bildung von schädlichem Zahnbelag begünstigt. 

Die tägliche, sorgsame Mund­hygiene erhält folglich einen noch höheren Stellenwert als ohnehin schon. 

Gerade unsere Intensiv­reinigung hat sich beim Tragen einer festen Zahnspange als Schutz­maßnahme gegen Karies bewährt, selbst schwer zugängliche Mund­bereiche werden durch die professionelle Dental­reinigung hygienisch sauber. Der Vorteil in Ihrer Zahnarztpraxis „Lückenschluss“: Wir können die Drähte vor der Reinigung entfernen, um ein optimales Reinigungs­ergebnis zu erreichen. Entkalkungen infolge kariogener Beläge können wir so wirksam vorbeugen.

Als weitere Prophylaxe-Komponente bieten wir Ihnen eine Schutzversiegelung gegen Karies an. Durch diesen Schutzlack wird das Risiko von Entkalkungen weiter reduziert.

Und unser Service-Plus: Eine hygienische Ultraschall­reinigung Ihrer herausnehm­baren Zahnspange. Ein herrlich frisch-sauberes Gefühl.

 

Kontakt

Sie haben Fragen zu uns oder zu Kieferorthopädie in Hannover Ricklingen? Schreiben Sie uns einfach.

Schreiben Sie uns.

Was ist die Summe aus 7 und 5?

Die mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.

Sie haben die Möglichkeit, sich mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung zu setzen und hierüber auch Termine anzufragen. Zur Nutzung unseres Kontaktformulars benötigen wir von Ihnen die als Pflichtfelder markierten Daten. Diese Daten verwenden wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, um Ihre Anfrage zu beantworten und um Ihren Terminwunsch bestätigen zu können. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Wir löschen Ihre Daten, sofern diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Auf­be­wahrungs­pflichten entgegenstehen.